NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss
Die Landesregierung hat den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und kann noch bis 30. Juni 2023 beantragt werden.
Was sind die Voraussetzungen und wer kann die Förderung erhalten?
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die
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zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland haben,
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zum Zeitpunkt der Antragstellung das vollendet haben und
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das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschreiten
Die Förderung können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
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40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
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100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Wie kann ich den Antrag stellen?
Am einfachsten ist die Beantragung online unter www.noe.gv.at. Dort finden Sie direkt auf der Startseite den Link für die Beantragung des Zuschusses.
Ebenfalls kann bei der Hotline unter 02742 9005 15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at.
Gerne können Sie sich bei etwaigen Fragen auch an unser Bürgerservice unter 02236/71583 wenden.