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FÖRDERUNGEN IM BEREICH DER FRÜHEN BILDUNG

KINDERGARTEN & VOLKSSCHULE

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 beschlossen, die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten und in der Volksschule zu fördern.

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Liegt das Familiennettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe) unter der Armutsgefährdungsgrenze, kann um eine Förderung des Betreuungsbeitrags angesucht werden. Die konkrete Förderhöhe liegt zwischen 10 und 50% und orientiert sich nach der Familienzusammensetzung und dem Einkommen.

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Grundsätzliche Voraussetzungen zur Förderung:

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  • Die Reduktion ist für Familien mit Hauptwohnsitz in Achau möglich.

  • Die Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. der Betreuungsbedarf am Nachmittag muss nachgewiesen werden.

  • Die Reduktion der Beiträge war erstmals ab September 2017 möglich, wobei die Einreichung erst Ende Jänner 2022 möglich ist und die Förderung rückwirkend für das letzte Semester (September 2021 bis Jänner 2022) ausbezahlt wird. Ende Juni bzw. Ende August kann für die Betreuung Februar bis Juni bzw. August angesucht werden.
    Auch die Sommerbetreuung wird gefördert!

  • Dem Ansuchen ist ein Einkommensnachweis beizulegen.

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Einkommensgrenzen (Stand 2023)

1 Erwachsener und  1 Kind:  € 1.810,-

2 Erwachsene und 1 Kind:    € 2.506,-

2 Erwachsene und 2 Kinder: € 2.924,-

2 Erwachsene und 3 Kinder: € 3.341,-

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Formulare

Hier können Sie dir Formulare für die Förderung der Nachmittagsbetreuung für den Kindergarten und für die Volksschule downloaden. Diese können Sie ausgefüllt, mitsamt der entsprechenden Beilagen, entweder am Gemeindeamt während der Amtsstunden abgeben oder einfach digital per Email senden.

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