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NÖ HEIZKOSTENZUSCHUSS 2023/2024 UND SONDERFÖRDERUNG ZUM HEIZKOSTENZUSCHUSS

Auch heuer können sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von € 150,- beantragen. Zusätzlich hat die NÖ Landesregierung beschlossen eine

NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,- für die Heizperiode 2023/2024 zu gewähren.

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Der Heizkostenzuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

 

Der Antrag auf Heizkostenschuss kann direkt am Gemeindeamt ausgefüllt werden und ist bis spätestens 31.März 2024 bei der Gemeinde Achau abzugeben.

 

Außerdem finden Sie alle Unterlagen hier:

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Allgemeine Richtlinien

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Erläuterungen zu den Richtlinien

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Antrag Heizkostenzuschuss

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