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HUNDEANMELDUNG / HUNDEABMELDUNG

Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren Besitzern oder Besitzerinnen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

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Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Abgabenbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

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