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STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG

Die Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) erhalten Sie im Bürgerservice.

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Folgende Unterlagen sind auf die Gemeinde mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit/en) – z.B. Reisepass oder Personalausweis

  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde

  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht. Die Vertretung durch eine Person mit Vollmacht ist nur bei Antragstellung oder Abholung möglich. Bei sofortiger Ausstellung ist also eine Abholung durch eine dritte Person (auch mit Vollmacht) nicht mehr möglich!

 

Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" ist zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung bereits mitzubringen

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