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VERANSTALTUNGSMELDUNG

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Näheres finden Sie im NÖ Veranstaltungsgesetz. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Die Anmeldung hat mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.

Hinweis
Es gelten die Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes!

 

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