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Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen

Der Gemeinderat hat nun in der letzten Sitzung am 02.10.2018 eine Neuregelung bzw. Anpassung dieser Vergabekriterien vorgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass manche Wohnungen (Stepancikplatz) gefördert sind und manche (Hauptstraße) nicht, ergibt sich schon alleine daraus eine Ungleichbehandlung derselben. In einer geförderten Wohnung sind alle EU-Staatsbürger gleich zu behandeln und nur an diese zu vergeben und zu berücksichtigen, was in einer nicht-geförderten wegfällt. Diese Richtlinien helfen uns eine Reihung nach den Bedürfnissen vorzunehmen, um dem Gemeinderat eine sachlich, objektive Diskussionsgrundlage zu bieten.

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Die neuen Vergaberichtlinien nach dem Punktesystem finden Sie hier.

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